gastronomie.de - make life taste better

Drucken 04-04-2014 | Getränke-Informationen | Bier

Hohe Strafen gegen Bierkartell

Kamp-Lintfort 4.4.2014 - Das Bundeskartellamt hat in Sachen Bierkartell geliefert, was sein Präsident Andreas Mundt versprochen hatte.
Nach dem Bußgeldbescheid vom Januar gegen Barre, Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner mit 106 Mio EUR hat das Kartellamt der Ankündigung ihres Präsidenten Andreas Mundt nun Taten folgen lassen und mit 231,2 Mio EUR noch einmal kräftig nachgelegt. Die betroffenen Brauer wurden bei Insidern ebenfalls schon seit Wochen gehandelt. Dabei handelt es sich um die Carlsberg Gruppe (ehem. Holsten), die Radeberger Gruppe (Oetker-Konzern) und einige kleinere Rheinische Brauereien, aber auch der NRW Verband und ganz persönlich auch sein Präsident Michael Hollmann, Inh. der 100.000 HL- Altbierbrauerei Bolten in Korschenbroich. Fast alle betroffenen Brauereien haben Einspruch angekündigt.

Während Verbraucherschützer das Fell des Bären bereits zugunsten des Verbraucherschutzes verteilen wollen, rechnen sich die Brauereien gute Chancen bei ihrem Einspruch aus.
Dabei können sie sich nicht nur auf die Branchen-Usancen der Vergangenheit berufen, sondern auch auf die Tatsache verweisen, dass angekündigte Preiserhöhungen sowohl beim unmittelbaren Absatzmittler GFGH, als auch im nachgelagerten LEH längst nie so realisiert wurden, wie dies (auch gemeinsam) angekündigt war. Wären je Preiserhöhung der Brauer so im Markt umgesetzt worden, wie sie angekündigt waren, würde der Kasten Bier heute mehr als das Doppelte kosten. Die Verbraucherpreise werden in wettbewerbsintensiven Märkten mit Überangeboten eben nicht vom Hersteller, sondern von den großen Nachfragern im LEH und in der Gastronomie gemacht. Und zwar nicht willkürlich, sondern in Einschätzung der Reaktion des Kunden im LEH und GAM oder des Gastes an der Theke. 

Insofern ist die Hochrechnung des Verbraucherschadens von 432 Mio EUR durch die Verbraucherzentrale nicht mehr als ein Zahlenspiel ohne Bezug zur Marktrealität.

Sie finden den vollständigen Text der Presseinfo des Kartellamtes hier: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2014/02_04_2014_FernsehbiereII.html?nn=3591568 

(Redaktion gastronomie.de, Dipl.-Betrw. Rainer Willing)