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Drucken 15-12-2014 | Verschiedenes | Recht & Gesetz | Getränke-Informationen

Ein Gesetz verliert gegen den gesunden Menschenverstand

Drei Jahre nach der umstrittenen Alkohol-Verkaufsregelung an bayerischen Tankstellen wird der gesetzgeberische Eifer wieder einmal eines Besseren belehrt
Dorfen, 15.12.2014 - Was war das für eine Aufregung vor knapp drei Jahren. In Bayern sollten Tankstellen einem recht seltsamen Alkoholverkaufsverbot unterworfen werden, welches teilweise nur bestimmte Abgabemengen zu festgelegten Zeiten vorsah, aber auch generelle Abgabeverbote an Fußgänger und Radfahrer beinhaltete. Nach lautstarken Protesten wurde das Gesetz dann mehrfach abgeändert. Das bayerische Sozialministerium präzisierte die Vollzugshinweise und forderte die Behörden auf, nur noch "bei offensichtlichem Missbrauch" einzuschreiten. Schließlich ging es ja medienwirksam darum, Kinder-und Jugendliche vor den Gefahren des Alkohols zu schützen. Eine eigentlich richtige Idee, aber wie so oft mit völlig falschen Maßnahmen ausgestattet. Man darf darin auch die Kurzsichtigkeit der Politik erkennen, die sich von einigen Puristen und Erziehern beeinflussen lässt und dem Druck nachgibt. Dass es dabei häufig am Bürger vorbei geht und sogar kontraproduktive Ergebnisse entstehen können, gehört fast schon zur Regelmäßigkeit. Inzwischen sind die Kontrollen an Tankstellen übrigens aufgehoben worden. Das Gesetz wurde durch den gesunden Menschenverstand und die Sorgfalt der Beteiligten abgelöst.

Eine wirksame Prävention gegen Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen, zielgruppengerechte Aufklärung und partnerschaftliche Kooperation mit allen, die Alkohol verkaufen, führt weit eher zu positiven Daten. Das bestätigen auch die aktuellen Zahlen auf Bundesebene. Tankstellen, der Einzelhandel und Supermärkte, speziell auch die Gastronomie zeigen sich verantwortungsbewusst und sehen im Kinder-und Jugendschutz ein besonders hohes Gut. Vielleicht sollte der Gesetzgeber wieder mehr an diese Form der Zusammenarbeit anknüpfen und sich weniger von externen Volkserziehern leiten lassen. Dadurch würde man sich sehr viele Probleme sparen und eine harmonischere Bürgerpolitik entwerfen. Permanente Behauptungen, dass freiwillige Selbstkontrolle und Mitverantwortung nicht funktionieren würden, werden Lügen gestraft. Zeit zum Umdenken also. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. unterstützt einen solchen Weg zur Vernunft und erinnert auch gerne an weitere Gesetze, die man ebenfalls auf den Prüfstand stellen sollte. Nach mehr als vier Jahren Rauchverbot in Bayern zum Beispiel, wäre auch hier eine verträgliche Lösung unter Wahrung des Kinder-und Jugendschutzes möglich. Die Politik wäre gut beraten, sich auch dem vermeintlich heißen Thema wieder zu widmen. Man würde an Glaubwürdigkeit und wahrscheinlich sogar an Sympathie gewinnen.

Kontakt: VEBWK e.V. Pressesprecher Bodo Meinsen, Email: presse@vebwk.com