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Drucken 01-07-2013 | Tipps & Tricks

Hotelsicherheit: Wertsachen immer in Safe oder Tresor unterbringen

TÜV Rheinland: Reisegepäckversicherung schützt nur begrenzt / Ohne Polizeiprotokoll kein Anspruch

Köln - Smartphone, Kamera, MP3-Player, Schmuck - so mancher hat auf Reisen Wertgegenstände im Gepäck. Das wissen allerdings auch Diebe. Diebstahl gehört juristisch gesehen zum allgemeinen Lebensrisiko und eigentlich kann nur der Dieb haftbar gemacht werden. Außer, wenn die entwendeten Gegenstände im Zimmersafe oder Hoteltresor untergebracht waren. "Das kann zwar zusätzlich kosten, ist sein Geld aber wert. Denn nur wenn ein entsprechender Tresor oder Safe benutzt wurde, haftet die Versicherung des Hotels verbindlich bei einem Diebstahl", erklärt Olaf Seiche, TÜV Rheinland-Experte für die Tourismusbranche.

Wenn trotz aller Vorsicht doch etwas entwendet wurde, muss der Verlust umgehend an der Hotelrezeption gemeldet werden. Bei Pauschalreisen werden die Ansprüche dem Veranstalter gegenüber geltend gemacht, bei direkter Buchung gegenüber dem Hotelier. In beiden Fällen ist bei der örtlichen Polizei Anzeige zu erstatten. "Das bringt den Bestohlenen für den Moment zwar nicht weiter und das Diebesgut in den seltensten Fällen zurück, ist aber im Nachhinein wichtig, da Versicherung und Reiseveranstalter ein Polizeiprotokoll fordern", betont Olaf Seiche.

Reisegepäckversicherungen treten in erster Linie für den Verlust des Gepäcks auf der Reise ein, und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Der Reisende muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Diebstahlrisiko erst einmal selbst trägt. "Darum ist es sinnvoll, so wenige Wertgegenstände wie möglich mit in den Urlaub zu nehmen, dann können sie auch nicht gestohlen werden", so Olaf Seiche von TÜV Rheinland.

TÜV Rheinland AG