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Drucken 25-06-2023 | Theken-Themen | Verschiedenes | Tourismus-Infos | Recht & Gesetz

Bahnstreik zur Hauptreisezeit. Darf das sein?


Statt verdienter Erholung, winkt den Bahnreisenden Stress durch Unsicherheit, vielfach zusätzliche Kosten und jede Menge Zeitaufwand. Das ist Alles Andere, als das, was die Öffentlichkeit von der ökologisch priorisierten Mobilität erwartet. Da stellt sich schon die Frage nach dem gesetzeskonformen Umgang mit der Tarifautonomie.

EVG läßt Urabstimmung durchführen. Bahnkunden vor unsicherer Urlaubszeit. 

Das Streikrecht ist wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung im Grundgesetz geregelt und damit ein besonders starkes Recht. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang den Gewerkschaften eine starke Position gegenüber den Arbeitgebern eingeräumt. Das Wesen unserer Rechtskultur ist es allerdings auch, dass diejenigen, die ein solches Recht für sich beanspruchen, damit auch besonders verantwortlich umgehen müssen

In der aktuellen Tarifauseinandersetzung zwischen der Bahn AG und den Eisenbahner-Gewerkschaften stellt sich diese Frage in besonders deutlicher Weise.
Wenn Streiks die ultima Ratio einer Tarifverhandlung sind, dann sind damit sehr hohe Maßstäbe verbunden. Allein schon die Tatsache, dass sich Tarifverhandlungen zeitlich so weit hinausziehen, dass Streiks in die Hauptreisesaison zu fallen drohen, stellt automatisch die Frage, inwieweit ein starkes Recht dadurch mißbraucht werden darf, indem man für zusätzlichen Druck durch die Mobilisierung der Öffentlichen Meinung sorgt.
Auch eine grundgesetzliche Regelung kann mit der Zeit in die Jahre kommen. Hier kann gesetzlicher Anpassungsbedarf entstehen. Dieser kann auch schon dadurch gegeben sein, dass es gegenüber der nationalen Bahn AG nicht eine Vielzahl kleinerer berufsgruppenunterschiedlicher Einzelgewerkschaften geben kann.

Wir erleben gerade eine Zeit der gravierenden Veränderungen. In allen Bereichen des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens entsteht Anpassungsbedarf, der zwangsläufig zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen führen muss. Dieser muss zunehmend den transparenten und sozialen Umgang miteinander im Fokus haben. Das gilt auch für Tarifpartner.

(Kommentar von Dipl.-Betriebswirt Rainer Willing)