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Drucken 05-06-2019 | Recht & Gesetz

Sensationsurteil zugunsten von Booking.com

Kerken, den 05. Juni 2019 - Düsseldorfer OLG gibt Booking.com mit seiner Forderung nach einer Bestpreis-Garantie Recht.
Dieses Urteil ruft nicht nur ungläubiges Kopfschütteln in der Hotelbranche hervor, sondern auch höchste Irritationen in Wirtschaft und Handel insgesamt. Alle, die glaubten ihre Preisbildung im Markt sei Teil ihrer freien unternehmerischen Entscheidung und das Ergebnis komplexer Kalkulationen zwischen Standort-Einflüssen, Leistungsbreite und unternehmerischem Risiko sehen sich wohl in ihrem Glaubensgebäude erschüttert.  Immerhin nimmt ja auch Niemand dem einzelnen Unternehmen die Verantwortung für seine Entscheidungen ab. Schon garnicht ein Deutsches Gericht. 


Es ist nicht denkbar, dass dieses Urteil Bestand haben kann.

Dieses Urteil wirft aber Fragen grundsätzlicher Art auf. Und zwar auch Fragen nach der wirtschaftsrechtlichen Kompetenz in deutschen Gerichten.
(Kommentar von unserem Redakteur Rainer Willing)