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Drucken 28-12-2017 | Marktentwicklung | Digitalisierung

Airbnb und das Urteil des EUGH

Kommentar von Franz Hartl (Universitätslektor)

Die digitale Disruption hat durchaus ihre Meriten, wenn alte verkrustete Geschäftsmodelle aufgebrochen werden und Platz für neue Ideen entsteht. Die Chancengleichheit und auch der Schutz des Konsumenten vor nicht ausgebildeten oder nicht versicherten und unprofessionellen Teilzeit-Dienstleistern stellt jedoch ebenso ein wünschenswertes Ziel dar.

Der EUGH stellt in seinem Urteil über Uber klar, dass dieser eine Verkehrsdienstleistung erbringt, da einerseits die App eine unerlässliche Voraussetzung für die Nutzer darstellt und überdies Einfluss auf die Bedingungen der Leistungserbringung ausgeübt wird. Damit wird es den nationalen Regelungen überlassen die angebotenen Leistungen an die Erfüllung von Lizenzen oder Berechtigungen abhängig zu machen.

Ähnliches wird in der Folge wohl auch für Airbnb gelten, das auch nicht nur Leistungen zwischen Privaten vermittelt sondern auch Einfluss auf viele Aspekte der Dienstleistung und des Reiseerlebnisses ausübt.

Es geht also nicht darum neue Angebotsformen einzuschränken sondern sie in einem Rahmen ablaufen zu lassen, wo dem Konsumenten möglichst kein Schaden entsteht und auch ähnliche Rahmenbedingungen herrschen, wie sie gewerbliche Anbieter zu erfüllen haben. Es wird in der Folge wohl den nationalen Gesetzgebern überlassen bleiben, die entsprechenden Regelungen vorzusehen, aber die grundsätzliche Richtungsentscheidung liegt vor.

APA-Tourismuspresse