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Drucken 28-12-2021 | Kooperationen und Verbände | Recht & Gesetz

DEHOGA Bayern mit weiteren Vorteilen für die Mitglieder

 DEHOGA Bayern. Eine Mitgliedschaft, die schützt.

(München) Der Leistungskatalog für Mitglieder des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern wird ab dem 1. Januar 2022 durch eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung ergänzt. Diese ist künftig im Mitgliedsbeitrag inkludiert und schützt Betreiber von Hotel- und Gastronomiebetrieben vor rechtlichen Risiken, die sich nicht zuletzt aus der zunehmenden Fülle aktueller Verordnungen und Auflagen für die Branche ergeben. Zusätzlich zur gewohnten Rechtsberatung werden DEHOGA Bayern-Mitglieder ab 1. Januar automatisch auch rechtsschutzversichert sein. Versichert sind der jeweilige Mitgliedsbetrieb, seine Inhaber und auch die beschäftigten Personen bei ihrer beruflichen Tätigkeit. „Wir freuen uns, dass aufgrund des einstimmigen Beschlusses der Delegiertenversammlung diese immens wichtige Absicherung für unsere Mitglieder in die Mitgliedschaft integriert werden konnte. Damit sind wir und unsere Mitglieder bei rechtlichen Problemen noch besser aufgestellt", betont DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.

Der Gruppenvertrag, der mit der Versicherungskammer Bayern und deren Rechtschutzversicherer ÖRAG vereinbart wurde, bringt den 12.000 Mitgliedern signifikante Vorteile. Zum einen werden weitere relevante unternehmerische Risiken abgedeckt. Zum anderen sind die Prämien wesentlich günstiger, als bei einzeln abgeschlossenen Versicherungsverträgen. „Unsere Mitglieder sind mit der betrieblichen Rechtsschutzversicherung auch im Falle unschöner Auseinandersetzungen sehr umfassend geschützt", betont Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert.  Insbesondere die Ereignisse des letzten Jahres hätten gezeigt, wie wichtig ein guter Rechtsschutz für die Branche sei. Die in der Mitgliedschaft künftig neu  enthaltenen Versicherungsbausteine umfassen neben dem Unternehmer-Rechtsschutz und dem Spezialstraf-Rechtsschutz auch den Gewerberaum-Rechtsschutz. Der in den Gruppenversicherungsvertrag aufgenommene Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz ist beispielsweise bei Verstößen gegen  Hygienevorschriften oder bei Verstößen im Steuer- und Abgaberecht hilfreich. 
Neben dem erweiterten Leistungsschutz profitieren die DEHOGA Bayern Verbandsmitglieder ab Januar 2022 auch finanziell. Die erforderliche, geringe Beitragsanhebung wird durch die äußerst günstigen Versicherungskonditionen mehr als ausgeglichen. „Die Kooperation mit der ÖRAG, dem Rechtsschutzversicherer der Versicherungskammer Bayern, verschafft den Mitgliedern deutlich mehr Sicherheit für wenig Geld", betont Landesgeschäftsführer Geppert. Beispielsweise spart ein Gastronomiebetrieb mit drei Mitarbeitern deutlich über 400 Euro durch die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Rechtsschutzversicherung, die er ansonsten selbst abschließen müsste. Je mehr Mitarbeiter ein Betrieb hat, desto größer wird die Ersparnis.
„In der Verbandsmitgliedschaft war bisher schon die rechtliche Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten inkludiert. Mit dem neuen DEHOGA Bayern-Rechtsschutz sind
nunmehr zahlreiche weitere rechtliche Themengebiete in dem vereinbarten Leistungspaket abgesichert. Dadurch wird das Leistungsspektrum für die Mitglieder erheblich erweitert", so Inselkammer. 

Ihr Ansprechpartner: Frank-Ulrich John · Geschäftsführer Kommunikation und Pressesprecher

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. 
Prinz-Ludwig-Palais · Türkenstraße 7 · 80333 München· www.dehoga-bayern.de
Tel +49 89 28760-109 · Mobil +49 160 97207445 Fax +49 89 28760-111 · f.john@dehoga-bayern.de