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Drucken 10-05-2019 | Hotelgewerbe

Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) scheitert vor dem BGH mit ihrem Haus-Verbot zur kurzzeitigen Vermietung an Feriengäste.

Wesentlicher Grund für das Urteil des BGH war die Tatsache, dass eine Wohnungseigentümerin (Klägerin) dem Vermietungsverbot nicht zugestimmt hatte.Im vorliegenden Fall war in der Wohnungseigentümergemeinschaft ursprünglich die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste als erwünscht geregelt. Ein nachträglicher Beschluss der WEG zum Vermietungsverbot war vom BGH deswegen als rechtswidrig eingestuft worden, weil die Klägerin dem WEG-Beschluss nicht zugestimmt hatte. Der BGH verwies aber auch darauf, dass eine Störung der WEG durch die Gäste nicht gegeben war, sodass keine Gründe gegen die Ferienvermietung zu berücksichtigen waren. (BGH, Urteil v. 12.4.2019, V ZR 112/18).