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Drucken 26-12-2021 | Getränke-Informationen

Zusätzliches Verwaltungsmonster rollt an: Neue Verordnungen für Inverkehrbringer von Verpackungen

Ab 1. Januar 2022 tritt eine erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen in Kraft. Inverkehrbringer, in der Regel Hersteller, müssen sich über ihre Absatzkanäle grundsätzliche Gedanken machen: entweder führen sie ein Pfandsystem ein oder beteiligen sich an einem entsprechenden Pool und stellen so die Rücknahme und Pfandgutschrift sicher oder sie kehren einen Teil ihrer Verkaufserlöse an die Unternehmen der Recycler der "Dualen Systeme" aus. Darüber hinaus müssen Hersteller, Händler und Importeure exakt formulierten Melde-, Gebühren- und Vertragspflichten genügen. Genau beschrieben finden Sie diese beim eigens dafür aufgestellten Verpackungsregister.

Wer Speisen und/oder Getränke "ToGo" verkauft, ist ebenfalls betroffen. Leider habe ich bei den betroffenen Branchenverbänden keine diesbezüglichen Handlungsempfehlungen für die Mitglieder gefunden.

Mit folgender Empfehlung an die Unternehmer:innen der Gastro-Branche möchte ich den schweigsamen Branchenverbänden zur Hilfe eilen.

Stellen Sie ihr Sortiment, soweit wie möglich und natürlich in Zusammenarbeit mit dem Sie beliefernden Getränkefachgroßhändler um und ersetzen Sie Sortimente mit hohen Logistikkosten (alle Marken, die von weit her angeliefert werden müssen) durch heimatnahe Marken.

Diese Maßnahme hat gleich mehrere Vorteile:

1. günstigerer Einkauf
2. Schonung der Umwelt (CO2)
3. Entlastung der Autobahnen
4. Stärkung der heimischen Wirtschaft und damit des eigenen Marktes.

Ich wünsche Ihnen Gutes Gelingen, Gesundheit und endlich wieder geschäftlichen Erfolg im kommenden Jahr 2 0 2 2

Ihr Rainer Willing