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Drucken 17-05-2018 | Getränke-Informationen

Man kann Bier ja als bekömmlich empfinden ...

Brockum, 17.Mai 2018 - ... man darf es allerdings nicht als "bekömmlich"bewerben. Dies entschied heute der BGH. Und dies gilt nach den EU-Gesetzen grundsätzlich für Alkoholika. Einigen Berlinern gefiel die Werbung eines kleinen Bräu im Allgäu nicht. Und so kam dieser Stein ins Rollen. Die Underbergs aus der benachbarten Schweiz werden die Urteilsbegründung wohl genau studieren, denn der Bräu ist nicht der Einzige, der seinem Getränk bekömmliche Wirkung zuschreibt. Und da wär ja auch noch das bei heavy Usern als Medizin gepriesene Klosterfrau Melissengeist-Getränk. Da haben die Berliner ja ein interessantes Fass ins Rollen gebracht. Wäre nicht schlecht, wenn auf derem neuen Flughafen auch mal was ins Rollen käme. (Red.gastronomie.de)