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Drucken 16-03-2018 | Digitalisierung

Störerhaftung: OLG München weist Antrag von Sony Music zurück

Wie der bayerische Rundfunk am 15.3. berichtete, ist mit dem Urteil des OLG München die seit Oktober 2017 gültige Abschaffung der Störerhaftung für alle Betreiber offener WLAN-Hotspots rechtens.

Dies dürfte insbesondere Hotel- und Restaurantbetreiber interessieren, denn die Gefahr, dass sie als Betreiber eines WLAN-Hotspot für Rechtsverletzungen ihrer Gäste, wie etwa das Herunterladen von urherberrechtsgeschützten Inhalten, haften müssen, ist nun endgültig vom Tisch.
Diese Bestätigung gilt nicht für Streitfälle, die sich auf die Zeit vor Rechtsgültigkeit der Abschaffung der Störerhaftung beziehen. 
(Redaktion gastronomie.de)