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Drucken 04-12-2023 | Online-Shops

Der Kampf gegen die Vermüllung

Am 1. Januar 2024 jährt sich zum ersten Mal die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht für alle Anbieter, die Getränke "to-go" oder Speisen "take-away" in Einweg-Behältnissen in Verkehr bringen. Wer also bisher Getränke und Speisen in Einwegbehältnissen angeboten hat, darf dies auch weiterhin tun, wenn er gleichzeitig Mehrweg-Alternativen anbietet.

Man kann davon ausgehen, dass nach einer ersten Phase der Sammlung von Erfahrungen die Frage zu beantworten sein wird, ob die umweltpolitische Zielsetzung erreicht wurde oder nicht. Vermutlich aber wird dieser Zeitraum nicht ausreichen, um halbwegs gesicherte Aussagen treffen zu können.

Der Zeitpunkt der Einführung von Mehrwegsystemen scheint aufgrund des gestiegenen Umweltbewußtseins der Verbraucher günstig zu sein.

Allerdings stehen dem umfassenden Erfolg auch einige Rahmenbedingungen entgegen:

1. Von der Pflicht, neben Einweg- auch Mehrweg-Verpackungen  anzubieten gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe (bis 80qm Verkaufsfläche und 5 Mitarbeitende). 

2. Mehrwegverpackungen haben per se den Nachteil, dass sie immer nur einen Kompromiss darstellen zwischen technischen Anforderungen (Hitzebeständigkeit, Bruchsicherheit), Marketing-Aspekten (Design) und logistischen Anforderungen, wie einer Mindestauslastung, um eine kritische Masse zu erreichen.

3. In Vertriebssystemen, die als Franchise- oder Filial-Systeme von Burger- und Pizzaketten mit einer Vielzahl von Verkaufsstellen arbeiten, werden eigene MW-Verpackungssysteme angeboten. Diese Individual-Lösungen erleichtern zwar eine stringente Durchsetzung der Systemvorgaben, sind aber doch auch nur Insel-Lösungen und damit vom Optimum weit entfernt.

Das Optimum wäre eine einheitliche Systemlösung, der sich alle Vetriebsformen anschliessen können und die die Ansprüche der Konsumenten in Bezug auf Convenience und Kosten erfüllen. Wenn das Problem der Vermüllung des öffentlichen Raumes und der Natur nicht wäre, könnte man die bestehende Einweg-Lösung beibehalten.

Soweit zur Theorie, die uns Anregungen zu künftigen optimierten Lösungen geben kann. So wäre es vorstellbar, dass man es Gastronomie und Handel überläßt, für welche Systemlösung sich die Betriebe entscheiden. Der Gesetzgeber muss nicht immer Alles entscheiden und regeln, zumal dessen Lösungen selten zielführend sind und nur Eines garantieren: ein höheres Maß an Bürokratie, Kosten und die Abgewöhnung der Gesellschaft von der selbständigen Wahrnehmung der Verantwortung. So können Zielvorgaben zu Rückführungs- oder Sammelquoten ausreichen, um eine umweltverträgliche und gleichzeitig kostengünstige Lösung sicherzustellen.

Wenn dies flankiert wird von der gesetzlichen Verpflichtung aller Hersteller mit dem Inverkehrbringen ihrer Produkte auch deren spätere Entsorgung bzw Verwertung sicherzustellen, dann wäre man einer nachhaltig umweltverträglichen Lösung ein großes Stück näher.

Mit diesem Artikel will der Autor zweierlei erreichen:

1. einen Eindruck über die Komplexheit dieses Teilaspektes des Außer-Haus-Geschäftes vermitteln und damit den Vorstellungen einfacher Lösungen entgegenzuwirken,

2. und gleichzeitig zu überregionalen bis nationalen Ver- und Entsorgungslösungen zu motivieren, beispielweise über Kooperationen.

In diesem Zusammenhang erscheint es sehr ratsam, sich als Anbieter von to-go Verpackungen in der Gastronomie über das breite Verpackungsangebot zu informieren. Denn jeder Standort und jeder Betrieb hat seine eigenen individuellen Voraussetzungen, um zu einer optimalen Ver- und Entsorungslösung zu kommen.

Autor: Carlos Contana