Berlin (ots) - Zu dem Versuch am Welt-Nichtrauchertag eine neue Gesetzesinitiative für bundesweite einheitliche Rauchverbote zu starten, erklärt Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV): "Der DZV ist der Auffassung, dass sich die geltenden Bundes- und Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens bewährt haben. Sie sind Ausdruck unserer föderalen Struktur und regeln in fairer Weise das tolerante Miteinander von
Rauchern und Nichtrauchern unter Berücksichtigung der Belange beider Seiten. Für ein bundeseinheitliches Gesetz zur Regelung des Nichtraucherschutzes sehen wir keine Notwendigkeit."
Eine bundesweit einheitliche Lösung, wie es einige fordern, würde im Übrigen die grundgesetzliche Kompetenzordnung missachten, so Marianne Tritz. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Rauchverboten in Gaststätten zusteht. Mit der Föderalismusreform wurde das Recht der Gaststätten in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder überführt. Eine etwaige Gesetzesinitiative auf Bundesebene kann auch nicht mit einer Zuständigkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz begründet werden.
Marianne Tritz: "Wir haben erhebliche Zweifel, dass der Bund über die rechtlichen Möglichkeiten zur Regelung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzes verfügt."
Originaltext: Deutscher Zigarettenverband
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Nach Finanzkrise und Fukushima ist nichts mehr so, wie es einmal war. Das gilt insbesondere für die Aufrechterhaltung von kostspieligen Schutzzäunen um Einzel- und Gruppeninteressen. Wenn man davon ausgeht, dass Bürger und Mittelstand, jene tragenden gesellschaftlichen Kräfte, die noch nie einen Schutzzaun genießen konnten, nicht weiter belastet werden können, dann muss auch dort gespart werden, wo es angeblich nicht geht: am Föderalismus und seinen überflüssigen Strukturen. Der Bürger fragt zu Recht, wann endlich auch der Staat beginnt, sich schlanker zu machen. Wozu brauchen wir noch 16 Bundesländer, 16-fachen Kostenaufwand für gleichartige Verwaltungs- und Regierungsstrukturen?
Dass sich auch noch ein Industrieverband auf die "grundgesetzliche Kompetenzordnung" (Föderalismus) beruft, weil sonst kein Argument einleuchtet, unterstreicht eigentlich nur, dass wir die Sinnhaftigkeit dieser kostspieligen staatlichen Strukturen dringend hinterfragen müssen.
Die Partei, die sich hier hervorwagt tritt den Beweis ihrer Zukunftsfähigkeit an.
Ich fürchte aber, dass es diese Partei noch nicht gibt. Aber vielleicht gehört ja unser Parteiensystem auch auf den Prüfstand.
(Redakteur: Rainer Willing)