Nach einer Meldung des Hamburger Abendblatt vom 6.2.2009 seien sich alle vier Fraktionen im Gesundheitsausschuss darüber einig, dass Ausnahmen rechtlich nicht haltbar seien.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2008 ist der Gesetzgeber verpflichtet, die in den Bundesländern uneinheitlichen Ausnahmen vom Nichtraucherschutz so zu korrigieren, daß Rechtssicherheit herrscht.
Die Mitglieder im Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft sehen nach gestriger Anhörung nunmehr im Grunde keine Spielräume für Ausnahmeregelungen, die unangreifbar seien, sodass nur ein konsequentes Rauchverbot zur Rechtssicherheit führt. In der gestrigen Anhörung sollen die Vertreter von Gaststättenverband und Handelskammer als Vertreter von Ausnahmeregelungen insbesondere für die sogen. "Eckkneipe" nicht überzeugt haben. (Red. gastronomie.de)