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Drucken 14-01-2019 | Verschiedenes

Internet-Pranger oder Verbraucherschutz?

Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch stellte heute in Berlin auf einer Pressekonferenz ihre Transparenz-Initiative FragDenStaat vor. 
"Wir wollen mit der neuen Online-Plattform "Topf Secret" Licht ins Dunkel bringen: Erstmals können Verbraucherinnen und Verbraucher auf einfache Weise herausfinden, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien bestellt ist." So das zentrale Argument der Verbraucherschutz-Organisation.
Über rechtliche Bedenken dieser Initiative ist sich foodwatch durchaus im Klaren, glaubt aber, sich mit Notwehr rechtfertigen zu können, weil die staatlichen Behörden Mängelfeststellungen ihrer Kontrollen nicht veröffentlichen. Nur der Verbraucher habe das Recht entsprechende Anfragen an die Behörden zu stellen. Die Antworten dazu soll der Verbraucher dann an die Online-Plattform "Topf Secret" melden. 

Das Vorhaben von foodwatch ist juristisch nicht nur bedenklich.
foodwatch schießt damit weit über jegliches Verbraucherschutz-Ziel hinaus. Zum Einen stehen derartige Maßnahmen ausschließlich staatlichen Behörden zu. Hier ist allenfalls anzustreben, dass die Behörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen generell veröffentlichen. Dazu bedarf es aber einer politischen Entscheidung, bzw einer gesetzlichen Grundlage.

Ganz generell aber wird hier ein völlig falsches Signal an die Öffentlichkeit gesendet, als könne sich eine nicht-staatliche Organisation staatliche Funktionen anmaßen. Und das geht genauso wenig, wie eine Bürgerwehr. 

Diese Plattform kann also nicht funktionieren und dafür sollte foodwatch dankbar sein, denn das Vorhaben ist allerbestens geeignet falsche und nicht aktuelle "Ergebnisse" zu veröffentlichen und damit Schadensersatzklagen ohne Ende auf sich zu ziehen. Auch deshalb kann die Veröffentlichung von Hygienemängel nur durch die Behörden erfolgen. (Red. gastronomie.de, R.Willing)