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Drucken 30-03-2022 | Aus der Heimat | Verschiedenes | Recht & Gesetz

Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg kippt Tübinger Verpackungssteuer

Die Tübinger Verpackungssteuer ist unwirksam, weil sie in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes eingreift. Das hat der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg am Mittwoch entschieden. Die Mannheimer Richter gaben damit der Klage einer Tübinger Pächterin der Fast-Food-Kette McDonald's recht. Die Tübinger Stadtverwaltung kann allerdings beim Bundesverwaltungsgericht Revision gegen das Urteil einlegen. 

Dass die Verpackungssteuer des Grünen OB Palmer unwirksam ist, liegt aus gutem Grund auf der Hand. Unser Land krankt in zu vielen Dingen an der Kleinstaaterei des Föderalismus. Die Abfallentsorgung und Abfallvermeidung kann im Interesse der Steuer- und Gebührenzahler nur dann kostengünstig erbracht werden, wenn die damit verbundenen Logistik- und Verwaltungsfunktionen einheitlich, großflächig und damit rationell erbracht werden können. Das geht natürlich nicht, wenn sich jede Kommune eine andere Lösung einfallen läßt.

Wie auch immer, für OB Palmer war es eine publikumswirksame Nummer, die seinem Grünen-Image sicher nicht abträglich war. 

Kommentar unseres Redakteur Rainer Willing