gastronomie.de - make life taste better

Drucken 12-01-2022 | Pandemie

Mietminderung wegen Lockdown

Das heute ergangene Grundsatzurteil des BGH zur Mietminderung durch den Mieter aufgrund einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung (Lockdown) zwingt streitende Parteien (Mieter ./. Vermieter) die schließungsbedingten Verluste konkret aufzuführen und dabei auch mögliche staatliche Förderungen zu berücksichtigen.
Dadurch soll erreicht werden, dass sich Mieter und Vermieter um einen Kompromiss bemühen. Je gravierender der schließungsbedingte Schaden für Mieter ist, desto mehr muss sich auch der Vermieter daran beteiligen. Das Urteil läßt also pauschale Mietminderung ohne detaillierten Nachweis des Schadens nicht zu.
(Redaktion gastronomie.de zu KiK ./. Vermieter,  Az. XII ZR 8/21 BGH) siehe auch Presse-Info BGH