Bußgelder bis zu 25.000 EUR drohen
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bußgeldvorschriften (§73 IfSG) verstößt muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR rechnen.
Wer ordnungswidrig handelt, können Sie hier nachlesen
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bußgeldvorschriften (§73 IfSG) verstößt muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR rechnen.
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