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Drucken 23-07-2021 | Pandemie

DEHOGA Bayern begrüßt Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich Öffnung der Schankwirtschaften

Geppert: „Ein weiterer wichtiger Schritt zurück zur Normalität" / „Das Gastgewerbe war nachweislich nie ein Pandemietreiber. Gastgewerbliche Betriebe waren und sind Teil der Lösung und nicht des Problems."

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, dieser hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern: „Der Beschluss gibt unserer Auffassung recht, es ist ein weiterer, wichtiger Schritt zurück zur Normalität. Zumal eines nicht vergessen werden darf: Es geht schon lange nicht mehr darum, ob sich die Menschen zum Feiern treffen, sondern in welchem Umfeld es stattfindet. Und da ist es allemal sicherer, wenn dies unter den strengen, funktionierenden Corona-Schutz- und Hygienekonzepten in einem geschützten Raum stattfindet, als irgendwo."

Laut dem für das Infektionsschutzrecht zuständigen 25. Senat hätten zu Beginn der Pandemie zwar „... für den Bereich der Innengastronomie zwischen Speise- und Schankwirtschaften rechtlich erhebliche Unterschiede im typischen Betriebsablauf bestanden. In der Zwischenzeit habe sich das Geschehen, insbesondere der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein, in zahlreichen Speisewirtschaften an das Geschehen in Schankwirtschaften so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung sachlich nicht mehr gerechtfertigt werden könne. Zur Bekämpfung der vom Betrieb der Innenräume reiner Schankwirtschaften ausgehenden Infektionsgefahren kämen gegenüber der ausnahmslosen Schließung mildere Mittel in Betracht, wie etwa Hygienekonzepte, ein Verbot des Ausschanks von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit oder Sperrzeitregelungen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Verordnungsgeber zuletzt ein tendenziell auf Lockerungen abzielendes Schutzkonzept verfolgt habe. Zudem dauere die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften nun schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer."

Geppert: „Wir haben bewiesen, dass wir wirksame Schutz- und Hygienekonzepte erfolgreich umsetzen. Das Gastgewerbe war nachweislich nie ein Pandemietreiber. Gastgewerbliche Betriebe waren und sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Durch jüngste Investitionen z. B. in modernste Lüftungstechniken, digitale Kontakterfassung und Zutrittssteuerung als auch durch die stetig steigende Impfquote sowie dem Angebot von Schnelltests wurde die Sicherheit sogar zusätzlich erhöht. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass unsere Betriebe sicher sind. Es hat nie ein signifikantes Infektionsgeschehen im Gastgewerbe gegeben. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: Nach über eineinhalb Jahren Dauerschließung ist es zudem an der Zeit, endlich wieder musikveranstaltende Betriebe zu öffnen. Auch hier könnten durch die Kombination von Testungen, Schutz- und Hygienekonzepten sowie Gästeregistrierung sichere Orte geschaffen werden, die ungeschützte Kontakte andernorts verhindern. Die Öffnung an dieser Stelle würde sofort für mehr Sicherheit sorgen und zudem die Akzeptanz anderer Maßnahmen erhöhen."

Nähere Informationen: BayVGH, Beschluss vom 23. Juli 2021, Az. 25 NE 21.1832

– Ende der Pressemitteilung –

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.