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Drucken 12-07-2020 | Pandemie

Soloselbständige und KMU in Bedrängnis?

Jetzt Antrag auf Überbrückungshilfe stellen!
Wesentliche Voraussetzung: Umsatzverluste zu mehr als 60% zum Vorjahreszeitraum April/Mai und Gründung der gewerblichen Tätigkeit vor dem 01. November 2019. 
Der Antrag kann nur über einen Vertreter der steuerberatenden Berufe gestellt werden.

Lesen Sie bei der Bundessteuerberaterkammer alles Wichtige dazu.