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Drucken 03-08-2017 | Hotelgewerbe | Verschiedenes | Digitalisierung

Best-Preis-Klausel in Italien endgültig vom Tisch (Ein Kommentar von unserem Redakteur Rainer Willing)

Brockum, den 03.08.2017 - Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in Bozen lobt gestern in der Suedtirolnews.it den römischen Senat dafür, dass Bestpreisklauseln per Gesetz für nichtig erklärt werden. Damit folgen die Italiener dem Beispiel Frankreichs.

In Deutschland laufen nach Schätzungen 90% aller Hotelbuchungen über HRS, Booking oder Expedia und von jeder Buchung streichen sich diese Portale 15% oder mehr Provision ein. Zweifellos ein lukratives Geschäft. Um ihre dominante Position abzusichern sollen sich die vermittelten Hotels verpflichten auf der eigenen Hotel-Homepage keine günstigeren Zimmerpreise anzubieten (Bestpreisklausel).

Dass die Portale überhaupt gegen die Verbotsentscheidung des Kartellamtes vorgehen und Gerichte damit beschäftigen, offenbart eindrucksvoll ein mangelndes Rechts- und Verantwortungsempfinden, wie es in dieser Gesellschaft leider immer mehr um sich zu greifen scheint.
So erzeugt man bei der Bevölkerung ein Gefühl, dass derjenige der Dumme ist, der nicht frech genug versucht seinen Vorteil mit vielen Mitteln durchzusetzen.

Wem fällt da nicht spontan auch der Dieselskandal ein.
Und wem fällt da nicht auch spontan die Frage ein, warum die EU, die jede Bananenkrümmung vorschreibt, hier nicht längst schon eine EU-weite Klarstellung geschaffen hat.