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Drucken 03-04-2013 | Getränke-Informationen

Neuer Internetauftritt des Verbraucherschutz-Hinweises „Maßvoll genießen!" online

Bonn (BSI) – Am 3. April 2013 geht der neue Internetauftritt der Verbraucherschutz-Initiative „Maßvoll genießen!", www.maßvoll-genießen.de, online. 

Im neuen - für mobile Endgeräte optimierten - Screen-Design mit übersichtlicher Struktur und auch für ältere Nutzer gut lesbarer Schrift erhalten Verbraucher auf der Website Informationen und Empfehlungen zum verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholhaltigen Getränken. Durch die dreiteilige Gliederung in die Kategorien „Alkohol und Gesundheit", „Punktnüchternheit" und „Thema Jugendschutz" können Verbraucher schnell und ganz gezielt für sie relevante Inhalte ansteuern.

Ziel ist es, die Risikokompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, damit sie selbst entscheiden können, in welchen Situationen man besser verzichtet und in welchem Maß der Genuss  gesundheitsverträglich bleibt. Aktuelle Topthemen wie z. B. „Ältere Menschen vertragen weniger Alkohol, woran liegt das?" oder „Auch Radfahrer können den Führerschein verlieren!" runden das Informationsangebot ab.

Der Verbraucherschutz-Hinweis „Maßvoll genießen!" wurde 2009 vom BSI ins Leben gerufen, um zusammen mit der hinterlegten Internetseite „www.massvoll-geniessen.de" einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu leisten.

Das Logo der Initiative „maßvoll-genießen.de" steht den Mitgliedsunternehmen des BSI, der aktuell umsatzmäßig rund 90 % der Spirituosenhersteller und -Importeure in Deutschland vertritt, zur Einbindung auf Informationsmaterialien und Werbemaßnahmen zur Verfügung.  Im Jahr 2012 nutzten 82 % der BSI-Mitgliedsunternehmen freiwillig einen Verbraucherschutz-Hinweis in der Werbung. 57 % der BSI-Mitgliedsunternehmen nutzten den Hinweis „www.massvoll-geniessen.de".
 
„Etwa 100.000 Nutzer informierten sich 2012 auf der Verbraucherwebsite www.massvoll-geniessen.de umfassend zum Thema ‚verantwortungsbewusster Konsum von alkoholhaltigen Getränken'. Die Website bietet neben Informationen zum Jugendschutz auch klare Empfehlungen zum Verzicht auf alkoholhaltige Getränke in bestimmten Situationen, z. B. im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, während Schwangerschaft und Stillzeit, beim Sport und bei der Medikamenteneinnahme.", so Angelika Wiesgen-Pick, BSI-Geschäftsführerin.
 
Das Konzept geht vom Leitbild des mündigen Verbrauchers aus, der ein Recht auf umfassende Information hat, aber auch gleichzeitig das Recht auf eine freie selbst bestimmte Entscheidung für sich in Anspruch nehmen darf.
 
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