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12-03-2009
Kommentar zur bayerischen Rauchverbotsregelung

Am Mittwoch den 11. März einigten sich die beiden Regierungsfraktionen des bayerischen Landtags CSU und FDP auf eine Rauchverbotsregelung, nach der in "getränkegeprägter Gastronomie"  unter 75 qm das Rauchen wieder erlaubt sein soll. CSU und FDP sehen ihre Auseinandersetzung um die Feinheiten der geplanten Lockerung des Rauchverbots damit als beendet an. Der Weg für die geplante Gesetzesänderung sei nun frei.

Unklarer konnte diese Lösung nicht sein. Was ist getränkegeprägt? Damit sind unterschiedlichsten Interpretationen auf Ebene der kommunalen Behörden und gerichtliche Auseinandersetzung vorprogrammiert. Der Gastronomie ist hiermit jedenfalls nicht geholfen. Nur eine klare Regelung kann unerfreulichen Streit zwischen Wirt und Gästen und unter Gästen vermeiden. So sehen gesetzliche Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln nicht aus. Und die Verpflichtung der Politik zum Bürokratieabbau? Alles nur Versprechungen? 

Die einzigen Profiteure von dieser "Einigung" dürften die Kabarettisten sein. Aber davon hat Bayern ja auch immer reichlich gehabt. Fast könnte man vermuten, dass es zwischen der Güte der Politik und der Bedeutung des Kabaretts einen Zusammenhang gibt. ( Red. Rainer Willing)

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